Websites für Ärzte – Was Sie als Arzt bei der Erstellung Ihrer Website beachten sollten.

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Medizin, Stethoskop, Tastatur

Durch die zwischenzeitlich etwas gelockerten Regelungen und dem Bedürfnis von Patienten nach Informationen (vor einem Arztbesuch), erkennen auch immer mehr Ärzte die Wichtigkeit einer eigenen Webpräsenz. Allerdings gelten für Websites von Ärzten immer noch strengere Vorgaben, als es in vielen anderen Bereichen der Fall ist. Neben den in der Regel auch für andere Website-Betreiber geltenden Gesetze und Vorgaben wie:

  • Telemediengesetz (TMG) (erweiterte Pflichtangaben für Ärzte)
  • Angaben zum Datenschutz
  • Urheberrecht (URHG)
  • Markenschutz/Markengesetz (MarkenG)
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

gelten für Ärzte zusätzlich die Vorgaben aus folgenden Gesetzen und Verordnungen:

Dieser Beitrag enthält die für Ärzte spezifischen Informationen. Allgemeine Informationen (z.B. Providerauswahl, Einsatz von cms-Systemen, etc.), die auch für jede andere Website gelten, werden hier nicht aufgeführt.

Die Domain

Die Domain darf keine werbenden oder irreführenden Aussagen treffen. „der-beste-arzt-deutschlands.de“ ist demnach nicht erlaubt. Erlaubt sind dagegen sachliche Domainnamen wie z.B. „arztpraxis-mustermann.de“ oder „dr-muster-musterstadt.de“.

Inhalte der Website

Besucher werden auch durch die Aufmachung der Website eines Arztes entscheiden, ob dieser einen Besuch wert ist. Deshalb ist ein modernes Layout, bei dem Besonderheiten für Smartphones und Tablets berücksichtigt werden, wichtig. Beim Webdesign ist der Einsatz von guten, am besten durch einen Fotografen erstellten Fotos oder Videos ein guter Weg für einen positiven ersten Eindruck. Der beste Text hilft wenig, wenn der Besucher durch eine schlecht aufgemachte Präsentation zur nächsten Website wechselt, ohne einen Satz gelesen zu haben.

Wenn der erste Eindruck überzeugt hat, gilt es dem Besucher eine bestmögliche Information zu bieten. Die Website einer Arztpraxis sollte für den Besucher verständlich sein. Fachbegriffe und Abkürzungen können verwendet werden, sollten aber anfangs erläutert werden. Die Informationen müssen sachlich korrekt, und dürfen nicht irreführend sein. Bei allen Informationen muss zudem darauf geachtet werden, dass es sich um keine unzulässige Werbung handelt. Insbesondere, wenn diese anpreisend, irreführend oder vergleichend ist. Auch bei der Verlinkung von externen Inhalten muss darauf geachtet werden, dass die Bestimmungen eingehalten werden.

Pflichtangaben im Impressum

Das Impressum muss folgende allgemeinen Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Website-Anbieters. Bei juristischen Personen zudem die Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (z.B. Mail-Adresse)
  • falls relevant Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Registernummern, falls eine Eintragung in einem Register vorhanden ist
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-IdNr.), wenn vorhanden

Ärzte müssen zudem noch folgende Angaben machen:

  • Angabe der zuständigen Kammer
  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist.
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und die entsprechenden Quellen (z.B. Link zur Berufsordnung)

Der genaue Wortlaut dieser Vorgaben kann dem § 5 des Telemediengesetz entnommen werden.

 

Bildnachweis: fotolia 92747697 – © Tatjana Balzer

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